Jede Beteiligung an militärischen Unterstützungsstrukturen wie Convoy Support Centern (CSC) wird durch das Generalsekretariat streng darauf geprüft, ob sie mit dem Rotkreuz-Grundsatz der Neutralität vereinbar ist.
Das Spannungsfeld zwischen HNS und DRK-Grundsätzen
- Host Nation Support (HNS): Das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordinieren die zivile und militärische Unterstützung für alliierte Streitkräfte in Deutschland.
- Convoy Support Center (CSC): Die Bundeswehr richtet diese temporären Rastanlagen ein, um Militärkonvois mit Treibstoff, Verpflegung, Unterkunft und Sanitätsdienst zu versorgen.
- Die Rolle des DRK: Als Hilfsorganisation ist das DRK im Gegensatz zu staatlichen Behörden rechtlich nicht zur Leistung von HNS verpflichtet. Anfragen zur Unterstützung von CSCs (z. B. durch Sanitätspersonal oder Feldküchen) sind reine „Kann-Leistungen“.
Die rote Linie: Der Grundsatz der Neutralität
Die Rotkreuz-Grundsätze – allen voran Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit – bilden die unumstößliche Grenze für jede zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ).
- Wahrung des Vertrauens: Um das Vertrauen aller Parteien zu sichern, darf sich das DRK niemals an politischen, religiösen, ideologischen oder militärischen Auseinandersetzungen beteiligen.
- Sichtbare Trennung: In einem Convoy Support Center muss für Außenstehende jederzeit klar erkennbar sein, dass das DRK rein humanitär und unabhängig agiert.
- Keine Kampfkraftstärkung: Die direkte Versorgung einsatzbereiter Truppen zur Erhaltung ihrer militärischen Schlagkraft gefährdet den Status der Neutralität. Die Hilfe des DRK muss primär auf die Versorgung Verwundeter, Verletzter oder der Zivilbevölkerung ausgerichtet sein.
Vorgaben des Generalsekretariats
Das DRK-Generalsekretariat in Berlin gibt den Landes- und Kreisverbänden strikte Leitlinien an die Hand:
- Einzelfallprüfung: Jede HNS-Anfrage bezüglich militärischer Infrastruktur bedarf einer präzisen Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem humanitären Völkerrecht.
- Auxiliäre Rolle: Das DRK unterstützt deutsche Behörden im humanitären Bereich, ordnet sich jedoch nicht militärischen Befehlsketten unter.
- Sensibilisierung: Einsatzkräfte vor Ort werden fortlaufend geschult, um im Ernstfall unzulässige militärische Forderungen von zulässigen humanitären Aufgaben abzugrenzen.
