Die Helfergleichstellung ist überfällig.
Rund 6.000 Ehrenamtliche des DRK sind fest in den Einheiten des behördlichen Katastrophenschutzes des Landes eingeplant und sichern rund 95 % der Einsatzeinheiten. Darüber hinaus engagieren sich im DRK mehr als 35.000 weitere Freiwillige in den Bereitschaften – sie werden bei größeren Lagen hinzugezogen, erhöhen die Durchhaltefähigkeit und schließen Lücken.
Wenn es darauf ankommt, ziehen Feuerwehr, DRK und THW an einem Strang: Ehrenamtliche helfen schnell und effektiv, retten, versorgen und betreuen.
Was fehlt, ist die rechtliche Gleichstellung: Anders als bei der Feuerwehr gibt es für unsere Helfenden nicht in allen Lagen einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Lohnersatz. Sie sind auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Für ihre Aus- und Fortbildung müssen sie Erholungsurlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Übungen finden in der Freizeit statt. Ausnahme: Bei größeren Einsätzen, für die eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) festgestellt wird.
Das ist weder fair noch zukunftsfähig.
Wer Menschen hilft, darf nicht um Freistellung oder Urlaub bitten müssen.
Mit der Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes hat Baden-Württemberg jetzt die Chance, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen – und damit den Bevölkerungsschutz dauerhaft zu stärken.
Mehr zu den Forderungen des DRK in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.drk-baden-wuerttemberg.de
